Frankfurt wächst. Allein im Jahr 2025 waren nach Angaben des Stadtplanungsamts über 1.200 Bauprojekte gleichzeitig aktiv, vom Einfamilienhaus im Sachsenhäuser Hinterhof bis zum Hochhausprojekt am Europaviertel. Mit dieser Dichte wächst auch die rechtliche Verantwortung derjenigen, die eine Baustelle betreiben. Wer 2026 als Bauherr in Frankfurt tätig ist, steht vor einem Regelwerk, das sich in den vergangenen zwei Jahren spürbar verschärft hat.
Wer haftet eigentlich auf einer Baustelle?
Eine grundlegende Frage, die viele Bauherren falsch einschätzen: Haftung endet nicht am Bauvertrag. Nach Paragraf 823 BGB haftet, wer eine Gefahrenquelle schafft und nicht ausreichend absichert. Auf einer Baustelle gilt das für jeden unbefugten Zutritt, jeden Sturz von einem ungesicherten Gerüst und jeden Sachschaden an angrenzenden Gebäuden oder Fahrzeugen.
Entscheidend ist dabei das Konzept der Verkehrssicherungspflicht. Der Bauherr muss dafür sorgen, dass von seiner Baustelle keine vermeidbaren Gefahren ausgehen, auch nachts, auch am Wochenende, auch wenn gerade keine Handwerker vor Ort sind. Ein Bauzaun allein reicht nach aktueller Rechtslage oft nicht aus, insbesondere wenn sich die Baustelle in einem belebten Stadtquartier befindet.
Frankfurter Besonderheiten: Stadtgebiete mit erhöhten Anforderungen
Die Stadt Frankfurt hat 2024 ihre Baustellenverordnung angepasst. In sogenannten Schutzzonen, dazu gehören Fußgängerbereiche in der Innenstadt, das Bahnhofsviertel und Teile des Ostends, gelten verschärfte Auflagen für Baustellenabsperrungen. Konkret bedeutet das:
- Mindesthöhe von 2,00 Metern für Bauzäune statt der früher üblichen 1,80 Meter
- Beleuchtungspflicht für alle straßenseitigen Absperrungen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
- Einreichpflicht eines Sicherheitskonzepts bei Projekten mit mehr als 500 Quadratmetern Grundfläche
- Dokumentationspflicht bei Kontrollen durch das Stadtordnungsamt
Verstöße gegen diese Auflagen werden nicht mehr nur mit Verwarngeldern geahndet. Seit Januar 2026 können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit festgestellt wird. In zwei dokumentierten Fällen aus dem ersten Quartal 2026 wurden Baustellenbetreiber zudem zivilrechtlich in Regress genommen, nachdem Unbefugte auf das Gelände gelangt waren und sich verletzt hatten.
Diebstahl und Vandalismus: Das unterschätzte Risiko
Neben dem Schutz Dritter geht es Bauherren zunehmend auch um den Schutz des eigenen Materials. In Frankfurt wurden 2025 nach Polizeistatistik auf Baustellen Werkzeuge und Materialien im Wert von über 4,3 Millionen Euro gestohlen. Besonders betroffen waren Kupferkabel, Gerüstteile und hochwertige Maschinen. Die Täter agieren oft in der Zeit zwischen 20 und 4 Uhr und nutzen Lücken in schlecht gesicherten Zufahrten.
Versicherungen reagieren darauf mit engeren Bedingungen. Wer keine aktive Absicherung nachweisen kann, etwa durch Kameraüberwachung oder physische Präsenz, riskiert im Schadensfall eine Kürzung der Versicherungsleistung. Einige Anbieter verlangen inzwischen explizit einen Nachweis über Sicherheitsmaßnahmen ab einem Bauvolumen von 500.000 Euro.
Für größere Baustellen hat sich professionelle Bewachung als wirtschaftlich sinnvolle Lösung etabliert. Ein Sicherheitsdienst für Baustellen Frankfurt übernimmt dabei nicht nur Kontrollgänge, sondern dokumentiert Zutritte, koordiniert mit dem Ordnungsamt und kann im Ernstfall unmittelbar eingreifen. Das schützt nicht nur das Material, sondern stärkt auch die Position gegenüber der Versicherung.
Koordinatoren und die Rolle der SiGe-Planung
Seit der Überarbeitung der Baustellenverordnung BaustellV ist für Projekte mit mehr als einer Arbeitsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, vorgeschrieben. In Frankfurt wird diese Anforderung seit 2025 strikter durchgesetzt als zuvor. Das Bauordnungsamt überprüft bei Baugenehmigungen mit erhöhtem Risiko die Benennung des SiGeKo bereits vor Baubeginn.
Die Aufgaben eines SiGeKo gehen über das Erstellen eines Sicherheitsplans hinaus. Er koordiniert die gleichzeitig tätigen Gewerke, weist auf Schnittstellenrisiken hin und dokumentiert Maßnahmen im Voraus-Sicherheitsplan. Wird ein SiGeKo nicht bestellt oder ist die Person fachlich nicht qualifiziert, haftet der Bauherr persönlich für entstehende Schäden. Gerichte haben in Frankfurt in den letzten drei Jahren in mindestens vier Verfahren genau diesen Punkt als haftungsbegründend anerkannt.
Praktische Checkliste für Bauherren 2026
Wer eine Baustelle in Frankfurt plant oder bereits betreibt, sollte folgende Punkte systematisch abarbeiten:
- Verkehrssicherungspflicht schriftlich geregelt und einem Verantwortlichen zugewiesen
- SiGeKo benannt und Qualifikation nachgewiesen
- Sicherheitskonzept beim Stadtplanungsamt eingereicht (ab 500 qm Grundfläche)
- Bauzaun nach aktuellen Maßen, Beleuchtung geprüft
- Kameraüberwachung oder Wachdienst ab einem Bauvolumen von 500.000 Euro
- Versicherungspolice auf aktuelle Sicherheitsanforderungen geprüft
- Notfallkontakte und Verantwortliche für den Wochenendbetrieb schriftlich hinterlegt
Was Gerichte 2026 und 2026 bereits entschieden haben
Die Rechtsprechung in Hessen hat sich in zwei Punkten deutlich verschärft. Erstens erkennen Gerichte einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht inzwischen auch dann an, wenn zwar ein Zaun vorhanden war, dieser aber erkennbar leicht überwindbar war. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Oktober 2025 verurteilte einen Bauherrn zu Schadensersatz in Höhe von 38.000 Euro, weil ein Jugendlicher über einen mangelhaft gesicherten Bauzaun gestiegen und gestürzt war.
Zweitens wird das Argument „Betreten auf eigene Gefahr“ von Gerichten bei Baustellen in städtischen Gebieten zunehmend nicht mehr akzeptiert, wenn Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitsatzentscheidung von 2024 klargestellt, dass die Anforderungen an die Sicherung von Baustellen in dicht besiedelten Gebieten grundsätzlich höher anzusetzen sind als auf ländlichen Grundstücken.
Für Frankfurter Bauherren bedeutet das 2026 vor allem eines: Sicherheit auf der Baustelle ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine handfeste Rechtspflicht mit messbaren Konsequenzen. Wer jetzt in Prävention investiert, spart sich im Ernstfall nicht nur Bußgelder, sondern auch langwierige Haftungsstreitigkeiten und Versicherungsärger.


