Seit dem 2. Februar 2025 gilt der erste verbindliche Abschnitt des EU AI Act. Für viele Unternehmen war das ein Datum, das lange auf der To-do-Liste stand und dann doch überraschend schnell erreicht wurde. Einer der zentralen Punkte: Wer KI-Systeme einsetzt, muss sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Rechtspflicht.
Was der EU AI Act unter KI-Kompetenz versteht
Artikel 4 des EU AI Act legt fest, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um das nötige Qualifikationsniveau ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Der Begriff „KI-Kompetenz“ umfasst dabei technisches Grundwissen über KI-Systeme, ein Verständnis für Risiken und Chancen sowie die Fähigkeit, KI-Anwendungen kritisch zu bewerten und verantwortungsvoll einzusetzen.
Besonders relevant ist das für Unternehmen, die sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme betreiben. Dazu zählen laut Anhang III des AI Act unter anderem Systeme zur Personalauswahl, zur Bonitätsbewertung oder zur biometrischen Identifikation. Wer in diesen Bereichen KI nutzt, trägt eine erhöhte Nachweispflicht. Aber auch der Einsatz von Standard-KI-Tools wie ChatGPT in sensiblen Geschäftsprozessen kann unter die Betreiberpflichten fallen.
Warum viele Unternehmen noch nicht vorbereitet sind
Eine Umfrage des Bitkom aus dem Frühjahr 2025 zeigt: Nur 23 Prozent der befragten deutschen Unternehmen haben zum Stichtag nachweisbare Schulungsmaßnahmen für KI-Kompetenz durchgeführt. Rund 41 Prozent planen Maßnahmen, haben aber noch nichts umgesetzt. Der Rest hat das Thema bislang kaum auf dem Schirm.
Das ist kein Nischenproblem. Ob Steuerberatungskanzlei mit KI-gestützter Dokumentenanalyse, Produktionsbetrieb mit vorausschauender Wartung oder Handelsunternehmen mit KI-basierter Preisoptimierung: Sobald ein System KI nutzt, das Entscheidungen beeinflusst oder automatisiert, sind Unternehmen in der Pflicht. Und die Aufsichtsbehörden in Deutschland, allen voran die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde, haben bereits angekündigt, ab 2026 aktiver zu prüfen.
Schulung konkret: Was muss vermittelt werden?
Ein gutes KI-Schulungsprogramm für Unternehmen deckt in der Regel vier Bereiche ab:
- Grundlagen der KI: Wie funktionieren maschinelles Lernen, neuronale Netze und generative KI auf einem verständlichen Niveau?
- Regulatorisches Wissen: Was fordert der EU AI Act konkret? Welche Risikoklassen gibt es, und was bedeuten sie für den eigenen Betrieb?
- Praktische Anwendung: Wie erkennen Mitarbeitende, wann KI-Ausgaben kritisch hinterfragt werden müssen? Welche Entscheidungen dürfen nicht vollständig an ein KI-System delegiert werden?
- Datenschutz und Ethik: Wie verhält sich der AI Act zu DSGVO-Anforderungen? Welche Bias-Risiken bestehen bei bestimmten Systemen?
Die Tiefe der Schulung sollte sich an der tatsächlichen Rolle der Person im Umgang mit KI orientieren. Eine Sachbearbeiterin, die gelegentlich ChatGPT für Textentwürfe nutzt, braucht ein anderes Schulungsniveau als eine Teamleiterin, die KI-gestützte Bewerbungsvorauswahl verantwortet.
Zertifikate als Nachweis: Sinn oder Bürokratie?
Hier liegt ein praktisches Problem: Der EU AI Act fordert „geeignete Maßnahmen“, nennt aber kein spezifisches Zertifikat als Pflichtnachweis. Das klingt nach Spielraum, ist aber in der Praxis schwieriger als es aussieht. Ohne dokumentierten Nachweis kann ein Unternehmen im Prüfungsfall nicht belegen, dass tatsächlich Schulungen stattgefunden haben und welche Inhalte vermittelt wurden.
Zertifikate lösen dieses Problem. Anbieter wie Provimedia haben speziell auf den EU AI Act ausgerichtete Schulungsformate entwickelt, die mit einem Zertifikat abschließen und damit einen revisionssicheren Nachweis liefern. Genau das ist es, was Rechts- und Compliance-Abteilungen brauchen: etwas, das im Zweifelsfall vorgelegt werden kann.
Wichtig ist dabei, auf den Inhalt des Zertifikats zu achten. Ein allgemeines „KI-Grundlagenzertifikat“ ohne Bezug zum regulatorischen Rahmen wird im Streitfall wahrscheinlich nicht ausreichen. Das Zertifikat sollte explizit auf den EU AI Act eingehen und idealerweise Inhalte zu Risikoklassen, Betreiberpflichten und verantwortungsvollem KI-Einsatz abdecken.
Formate und Aufwand: Was ist realistisch?
Nicht jedes Unternehmen kann 50 Mitarbeitende für zwei Tage aus dem Betrieb ziehen. In der Praxis haben sich drei Formate bewährt:
- Asynchrone Online-Kurse: Mitarbeitende absolvieren die Schulung selbstgesteuert, oft in mehreren kurzen Modulen à 20 bis 40 Minuten. Niedrige Kosten, hohe Flexibilität, aber weniger Interaktion.
- Live-Webinare: Fester Termin, direkte Fragen möglich, Gruppeneffekt stärkt die Aufmerksamkeit. Typische Dauer: 3 bis 6 Stunden, oft auf zwei Sessions verteilt.
- Inhouse-Workshops: Maßgeschneidert auf die eigenen KI-Systeme und Prozesse. Höherer Aufwand, aber die wertvollste Form für Unternehmen mit spezifischen Hochrisiko-Anwendungen.
Für kleine und mittlere Unternehmen sind Online-Kurse mit abschließendem Zertifikat meist der sinnvollste Einstieg. Kosten liegen je nach Anbieter und Teilnehmerzahl zwischen 50 und 300 Euro pro Person. Verglichen mit den möglichen Bußgeldern, die der EU AI Act für Verstöße vorsieht (bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes), ist das eine überschaubare Investition.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme nutzen wir, und wer arbeitet damit? Welche davon fallen unter die Betreiberpflichten des AI Act? Daraus ergibt sich, welcher Mitarbeiterkreis geschult werden muss und auf welchem Niveau.
Parallel dazu sollte die Dokumentation aufgebaut werden. Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Schulungsinhalte und Datum: All das muss geordnet vorliegen, bevor eine Aufsichtsbehörde anfrägt. Wer jetzt anfängt, hat bis zum Hochlaufen der Marktüberwachung noch ausreichend Zeit, ohne in Zeitdruck zu geraten.
KI-Kompetenz ist kein einmaliges Projekt. Da sich KI-Technologien und ihre rechtliche Rahmung weiterentwickeln, wird es auch in Zukunft regelmäßige Auffrischungen brauchen. Unternehmen, die jetzt eine strukturierte Grundlage aufbauen, sind dafür besser aufgestellt als solche, die das Thema noch weiter vertagen.


